Nationales Arbeitsrecht Jordaniens

Bevor Sie eine Stelle antreten, sollten Sie sich mit dem geltenden Arbeitsrecht in Jordanien vertraut machen. Bei uns erfahren Sie, worauf Sie zu achten haben.

Eines der Hauptanliegen, das Investoren berücksichtigen, wenn sie an eine Investition in einem Land denken, sind der Arbeitsmarkt, die Gesetze und Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln.

Kapitel zwei der Verfassung legt eine Reihe von Arbeitnehmerrechten fest, darunter gerechte Arbeitsbedingungen, eine begrenzte Wochenarbeitszeit, wöchentliche und jährliche bezahlte Ruhezeiten, besondere Entschädigungen für Arbeitnehmer, die Familien unterstützen, sowie bei Entlassung, Krankheit, Alter und Notfällen, die sich aus der Art der Arbeit ergeben, besondere Bedingungen für die Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, freie Gewerkschaftsgründung innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

Beschäftigung von Ausländern

Nach dem Arbeitsrecht ist es nicht erlaubt, ausländische Arbeitnehmer ohne vorherige Zustimmung des Arbeitsministeriums zu beschäftigen. Die Arbeitserlaubnis sollte ein Jahr nicht überschreiten und kann um weitere Jahre verlängert werden.

Jeder Arbeitgeber, der einen ausländischen Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt, muss für jeden Monat eine Geldstrafe zwischen 100 und 150 jordanischen Dinar zahlen, bis der Arbeitgeber die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Gemäß Artikel 12 des jordanischen Arbeitsgesetzes darf ein nicht-jordanischer Arbeitnehmer nur mit Genehmigung des Ministers oder mit dessen Genehmigung beschäftigt werden, sofern dies zulässig ist:

  • Die Arbeit setzt eine Erfahrung und Qualifikation voraus, die bei den jordanischen Arbeitnehmern nicht vorhanden ist.
  • Oder dass die Zahl der qualifizierten jordanischen Arbeiter nicht dem Bedarf entspricht, wird den arabischen Experten, Technikern und Arbeitern der Vorrang gegeben.

Gemäß Artikel (6) der Anweisungen für die Bedingungen und Verfahren für die Heranziehung und Beschäftigung nicht-jordanischer Arbeitnehmer:

  • Der Arbeitgeber kann eine oder mehrere Personen mit guter Führung ernennen, die ihn bei der Bearbeitung seiner Anträge vor dem Ministerium vertreten. Dies könnte durch eine Jahreskarte geschehen, die vom Ministerium ausgestellt wird. Es wird festgelegt, dass der Vertreter nicht Vertreter für mehr als einen Arbeitgeber sein darf.
  • Für die Ausstellung oder Erneuerung der Vertretungsberechtigungskarte sind folgende Dokumente vorzulegen
    • Ein vom Arbeitgeber vorgelegter Antrag.
    • Eine Bescheinigung über die Nichtübereinstimmung.
    • Eine von den zuständigen Behörden ausgestellte Sicherheitsgenehmigung.
  • Das Ministerium erhält eine jährliche Gebühr von zehn JDs für die Ausstellung oder Erneuerung der Karte.
  • Das Ministerium hat das Recht, die Karte des Vertreters jederzeit zu annullieren, wenn sich herausstellt, dass er Gesetze, Vorschriften und diese Anweisungen nicht eingehalten hat.

Die Genehmigung des Einbringungsantrags ist ab dem Datum des Erhalts zwei Monate lang gültig, und der Arbeitgeber sollte das Verfahren, das für die Einreise des Arbeitnehmers in diesem Zeitraum erforderlich ist, sowie die für den Erhalt der Beschäftigungserlaubnis erforderlichen Verfahren abschließen. Die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis beginnt mit dem Datum der Einreise des Arbeitnehmers in das Land.

Montagearbeiten

Das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitsgenehmigung für Montagearbeiten hängt davon ab, ob es sich um ein Regierungsprojekt mit einer Wartungsklausel unter Vertrag oder um routinemäßige Inspektions- oder Reparaturarbeiten handelt. In der Regel kümmert sich der jordanische Vertragspartner um diese Formalitäten und Genehmigungen.

In der Praxis reisen die Monteure mit einem normalen Touristen- oder Geschäftsvisum ein, das bis zu drei Monate gültig ist und vor Ort verlängert werden muss. Für die erste Einreise sind nur der Reisepass und das Visum erforderlich, das entweder direkt am Flughafen oder vor der Abreise im jordanischen Konsulat in Berlin erworben werden kann. Die erforderlichen Genehmigungen können dann vor Ort beantragt werden. In Einzelfällen, in denen eine Dokumentation erforderlich ist, muss eine Arbeitserlaubnis für den Monteur beantragt werden, da das notwendige Know-how für die auszuführenden Arbeiten in Jordanien nicht vorhanden ist.

Arbeitsgesetzgebung

In Jordanien ist die Nationalversammlung (Majlis al Umma) für die Verabschiedung von Arbeitsgesetzen zuständig. Der rechtliche Rahmen besteht hauptsächlich aus dem jordanischen Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1996 und seinen Änderungen. Dieses Gesetz hebt das Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1960 und alle daran vorgenommenen Änderungen auf. Es regelt die Arbeitsangelegenheiten in Jordanien. Die Bestimmungen des Gesetzes gelten für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemäß der Definition in Artikel 2 des Gesetzes. Dieses Gesetz wurde durch Verordnungen, Anweisungen und Beschlüsse ergänzt, die im Einklang mit dem oben genannten Arbeitsgesetz erlassen wurden. Auf der Grundlage ratifizierter Übereinkommen wurden am 28. August 2002 Änderungen des Arbeitsgesetzes verabschiedet. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich einige wichtige Angelegenheiten:

  • die Ausweitung des Geltungsbereichs des Arbeitsgesetzes auf einige Kategorien von Arbeitnehmern im Landwirtschaftssektor;
  • die Einrichtung privater Arbeitsämter, die die Einstellung ausländischer Hausangestellter organisieren, und die Kontrolle dieser Ämter durch Arbeitsinspektoren. Dadurch wird die Kontrolle des Arbeitsministeriums über die Anwerbung und die Arbeitsbedingungen dieser Arbeitnehmer ausgeweitet;
  • den Schutz der Arbeitnehmer vor Entlassungen aufgrund wirtschaftlicher und technischer Faktoren durch die Verabschiedung einer detaillierten Regelung;
  • die Regelung der Arbeitszeiten;
  • die Wechselbeziehung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen.

Die folgenden Gesetze können als Schlüsselakte betrachtet werden:

  • die Verordnung Nr. 23 von 1966 in der geänderten Fassung, die Regeln für den öffentlichen Dienst erlässt, definiert individuelle Arbeitsbeziehungen, bezahlten Urlaub, Entschädigung, vorübergehende Zuweisung und Beendigung des Dienstes;
  • das Seehandelsgesetz von 1972. Es regelt die Beschäftigung auf See (Arbeitsvertrag für Seeleute, Einbehaltung von Vorschusszahlungen und genehmigte Überweisung der Heuer der Seeleute);
  • Verordnung des Arbeitsministers zur Einsetzung von Ausschüssen zur Untersuchung der Fälle der Beendigung oder Aussetzung von Arbeitsverträgen auf der Grundlage der Bestimmungen von Abschnitt 31 des Arbeitsgesetzes. Diese Verordnung setzt in jedem Gouvernorat, in dem es eine Direktion für Arbeit und Beschäftigung gibt, Ausschüsse zur Untersuchung der Fälle der Beendigung von Arbeitsverträgen für unbestimmte Zeiträume oder der Fälle der Aussetzung solcher Verträge aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen gemäß Abschnitt 31 des Arbeitsgesetzbuches ein;
  • Gesetz Nr. 36 von 1997 über die Gebühren für Arbeitserlaubnisse für nicht-jordanische Arbeitnehmer, ausgestellt gemäß Artikel 12 des Arbeitsgesetzes von 1996. Dieses Gesetz sieht die Gebühren vor, die vom Arbeitgeber für die Ausstellung von Arbeitserlaubnissen zu entrichten sind;
  • Gesetz Nr. 56 von 1996 über die Arbeitsaufsicht, verkündet gemäß Artikel 7 des Arbeitsgesetzes;
  • Anweisungen zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von 1993. Anweisungen der Sozialversicherungsbehörde, die die im Falle eines solchen Unfalls zu beachtenden Verfahren vorschreiben und die medizinische Hilfe für die Opfer und eine finanzielle Entschädigung für die Invalidität infolge eines Arbeitsunfalls oder der Ansteckung mit einer Berufskrankheit vorsehen;
  • Gesetz Nr. 19 von 2001 über die soziale Sicherheit. Dieses Gesetz sieht die Einrichtung der Allgemeinen Institution für Soziale Sicherheit vor, die mit bestimmten Ausnahmen (Seeleute, Hausangestellte, landwirtschaftliche Arbeitnehmer) allen Arbeitnehmern unter sechzehn Jahren eine Sozialversicherung gewähren soll. Es befasst sich auch mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Alters-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen.

Vertragliche Beschäftigung

Kapitel IV des Arbeitsgesetzes befasst sich mit dem Arbeitsvertrag. Er sollte in arabischer Sprache und in mindestens zwei Exemplaren abgefasst sein. Kommt ein solcher Vertrag nicht zustande, kann der Arbeitnehmer seine Rechte mit allen gesetzlichen Beweismitteln geltend machen.

Die Dauer des Arbeitsvertrags wird von den Parteien einvernehmlich festgelegt. Ist der Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit beschäftigt, so gilt er bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses im Einklang mit den Bestimmungen der Ordnung als im Dienst befindlich. Ist er für eine bestimmte Zeit beschäftigt, so gilt er während dieser Zeit als im Dienst stehend. In diesem Fall wird der Vertrag am Ende dieses Zeitraums automatisch beendet. Setzen beide Vertragsparteien den Vertrag nach Ablauf dieser Zeit fort, so gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit verlängert und gilt ab seinem Beginn als ein Vertrag auf unbestimmte Zeit. Wenn ein Arbeitnehmer, der regelmäßig im Akkord am Arbeitsplatz beschäftigt ist oder eine Reihe von Aufgaben im Akkord erledigt, als ein auf unbestimmte Zeit beschäftigter Arbeitnehmer angesehen wird.

Wenn es sich bei dem betreffenden Arbeitsverhältnis um die Vergabe von Unteraufträgen handelt, können Arbeitnehmer, die von einem Auftragnehmer für die Durchführung eines Projekts beschäftigt werden, direkte rechtliche Schritte gegen den Projekteigentümer einleiten, um die ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Diese Ansprüche dürfen den Betrag der Zahlungen nicht übersteigen, die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Klageerhebung vom Eigentümer geschuldet werden. Von einem Unterauftragnehmer beschäftigte Arbeitnehmer können direkte rechtliche Schritte gegen den Hauptauftragnehmer und den Projekteigentümer einleiten. Die im Rahmen einer solchen Klage geltend gemachten Beträge dürfen die Zahlungen nicht übersteigen, die zum Zeitpunkt der Klageerhebung vom Eigentümer an den Hauptauftragnehmer und vom Hauptauftragnehmer an den Unterauftragnehmer geschuldet werden.

Ein Arbeitsvertrag bleibt ungeachtet eines Wechsels des Arbeitgebers in Kraft, unabhängig davon, ob ein solcher Wechsel auf den Verkauf des Unternehmens oder seine Übertragung durch Erbschaft, die Fusion des Betriebs oder einen anderen Grund zurückzuführen ist. Der ursprüngliche Arbeitgeber und der neue Arbeitgeber haften während eines Zeitraums von sechs Monaten gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben und vor dem Datum des Wechsels fällig werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der neue Arbeitgeber allein haftbar.

Aussetzung des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitgeber kann den unbefristeten Arbeitsvertrag aussetzen, wenn wirtschaftliche oder technische Bedingungen dies erfordern, wie z.B. eine Verringerung der Arbeitsbelastung, die Ersetzung des alten Produktionssystems durch ein neues oder die vollständige Einstellung der Arbeit, vorausgesetzt, das Ministerium wird ordnungsgemäß informiert.

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag gemäß dem oben genannten Absatz ausgesetzt wird, hat das Recht, die Arbeit ohne Vorankündigung aufzugeben, wobei er seine gesetzlichen Rechte in bezug auf die Beendigung des Dienstes behält.

Der Arbeitsminister kann eine dreigliedrige Kommission zur Prüfung der Gültigkeit solcher Maßnahmen einsetzen.

Beendigung des Arbeitsvertrags

Gemäß Abschnitt 21 des Arbeitsgesetzes gilt ein Arbeitsvertrag als beendet, wenn:

  • beide Parteien vereinbaren, ihn zu beenden;
  • die Dauer des Vertrags abgelaufen ist oder die Arbeit selbst beendet wurde;
  • der Arbeitnehmer aufgrund einer von der ärztlichen Behörde bescheinigten Krankheit oder Behinderung stirbt oder nicht mehr arbeitsfähig ist.

Der Tod eines Arbeitgebers führt nicht zur Beendigung des Arbeitsvertrags, es sei denn, der Vertrag berücksichtigte die Persönlichkeit des Arbeitgebers.

Das jordanische Arbeitsgesetz unterscheidet zwischen einer ordentlichen Kündigung (mit Kündigungsfrist) und einer außerordentlichen Kündigung (ohne Kündigungsfrist).

Hat der Arbeitgeber seinen Jahresurlaub genommen, so hat er Anspruch auf seine Vergütung für alle verbleibenden Urlaubstage. Jede Vereinbarung, durch die ein Arbeitnehmer ganz oder teilweise auf sein Recht auf Jahresurlaub verzichtet, ist null und nichtig.

Lohnfragen

Der Mindestlohn wird vom dreigliedrigen Ausschuss in jordanischer Währung entweder allgemein oder für einen bestimmten Bereich oder Handel festgelegt. Die Mitglieder des Ausschusses haben ein zweijähriges verlängerbares Mandat.

Der Ausschuß tritt bei Bedarf auf Einladung seines Vorsitzenden zusammen und unterbreitet die nicht einstimmig angenommenen Beschlüsse dem Minister, der sie dem Ministerrat unterbreitet, der seinen Beschluß unter Berücksichtigung der von den zuständigen Stellen geschätzten Lebenshaltungskosten faßt. Die nach dieser Ordnung angenommenen endgültigen Beschlüsse und der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer weniger als den Mindestlohn gezahlt hat, wird für jede Zuwiderhandlung mit einer Geldstrafe von mindestens fünfundzwanzig und höchstens einhundert Dinar bestraft und außerdem zur Zahlung der Differenz an den Arbeitnehmer verurteilt. Bei jeder Wiederholung der Zuwiderhandlung wird die Strafe verdoppelt.

Die Vergütung ist im Vertrag festgelegt. Fehlt eine solche Bestimmung, so erhält der Arbeitnehmer das Entgelt, das für eine Arbeit der gleichen Art, sofern eine solche vorhanden ist, bemessen würde. Andernfalls wird die Vergütung nach der üblichen Praxis bemessen. Fehlt eine solche Praxis, so wird das zu zahlende Entgelt vom Gericht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Ordnung festgesetzt, wobei der Fall als ein Arbeitsstreit über das Entgelt betrachtet wird. Die Vergütung ist innerhalb einer Frist von höchstens sieben Tagen nach dem Tag, an dem sie fällig wird, zu zahlen. Ein Arbeitgeber darf davon keine anderen Abzüge als die durch diese Ordnung zugelassenen vornehmen.

Gemäß Paragraph 48 des Arbeitsgesetzes werden keine Disziplinarmaßnahmen ergriffen und keine Geldstrafen von einem Arbeitgeber gegen einen Arbeitnehmer wegen eines Vergehens verhängt, das nicht in der vom Minister genehmigten Regelung der Disziplinarstrafen vorgesehen ist, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:

  • kein Arbeitnehmer darf in einem Monat mit einer Geldstrafe von mehr als drei Tageslöhnen oder mit einer Suspendierung ohne Lohn für mehr als drei Tage belegt werden; in jedem Fall ist ihm zunächst Gelegenheit zu geben, Gründe gegen die Strafe geltend zu machen, und er hat das Recht, innerhalb einer Woche nach der Mitteilung beim Arbeitsinspektor Einspruch dagegen zu erheben;
  • es werden keine Disziplinarmaßnahmen ergriffen und keine Geldstrafen gegen einen Arbeitnehmer wegen eines in der genehmigten Regelung der Disziplinarstrafen vorgesehenen Vergehens verhängt, wenn seit der Begehung des Vergehens fünfzehn Tage verstrichen sind;
  • Geldbußen, die gemäß diesem Abschnitt verhängt werden, sind in einem besonderen Protokoll unter Angabe des Namens des Arbeitnehmers, seines Arbeitsentgelts und der Gründe, aus denen die Geldbuße verhängt wurde, zu vermerken. Diese Geldstrafen sind dazu zu verwenden, den Arbeitnehmern in dem Betrieb die vom Minister vorgeschriebenen sozialen Dienste zu leisten.

Wenn ein Arbeitgeber aus Gründen, die ihm nicht angelastet werden können und die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, gezwungen ist, die Arbeit vorübergehend einzustellen, haben Arbeitnehmer Anspruch auf die volle Vergütung für höchstens die ersten zehn Tage ab dem Zeitpunkt der Arbeitseinstellung in einem Jahr und auf die Hälfte ihrer Vergütung für den verbleibenden Zeitraum. Der gesamte vergütete Zeitraum mit voller Arbeitsunterbrechung darf sechzig Tage in einem Jahr nicht überschreiten.

Auf Empfehlung des Ministers kann der Ministerrat eine "Entlohnungsbehörde" einrichten, die aus einem oder mehreren Arbeitsexperten und Spezialisten besteht, um Ansprüche in bezug auf die Entlohnung in einer bestimmten Region anzuhören, einschließlich Ansprüche wegen Unterbezahlung, rechtswidriger Abzüge, verspäteter Zahlung oder Überstunden. Solche Ansprüche werden in einem summarischen Verfahren geregelt und können nur geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer in demselben Arbeitsverhältnis geblieben ist oder seit der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr als sechs Monate verstrichen sind. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so hat der Arbeitnehmer das Recht, seinen Fall vor ein ordentliches zuständiges Gericht zu bringen.


Wichtiger Hinweis

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