Wirtschaftsmediation
Bei Unstimmigkeiten zwischen ägyptischen und deutschen Geschäftspartnern stehen wir Ihnen professionell zur Seite.
Grundsätzlich können wir im Rahmen kommerzieller Forderungen zwischen deutschen und ägyptischen Geschäftspartnern intervenieren und diese zur Erfüllung vertraglicher Pflichten und gegebenenfalls Zahlung anregen. Unsere Intervention kann aber lediglich auf eine außergerichtliche Beilegung der Streitigkeit gerichtet sein. Über hoheitliche Befugnisse gegenüber Schuldnern verfügen wir nicht. Aufgrund unseres Rechtsstatus ist es uns nicht gestattet, ein förmliches Inkasso durchzuführen oder die Angelegenheit vor Gericht zu verfolgen. Der Vorteil unserer außergerichtlichen Intervention liegt darin, dass unsere Gebühren erheblich unter den Gebühren hiesiger Rechtsanwälte liegen und außerdem zum größten Teil erfolgsabhängig sind. Bei geringem Streitwert lohnt sich daher in der Regel die Einschaltung eines Anwalts nicht.
Vor der Übernahme eines Falles erfolgt unsererseits regelmäßig eine Klärung der Erfolgsaussichten. Dazu benötigen wir Kopien der anspruchsbegründenden Unterlagen wie zum Beispiel Bestellung, Auftragsbestätigung oder Vertrag, Lieferpapiere und sachdienliche Vorkorrespondenz. Ergibt die Vorprüfung, dass eine außergerichtliche Intervention aussichtslos ist, beenden wir die Intervention im frühest möglichen Stadium, um Sie nicht mit unnötigen Kosten zu belasten. Für die Vorprüfung berechnen wir eine Pauschale i. H. v. EUR 350,00.-, die bei Übernahme des Falles mit dem ersten Grundhonorar verrechnet wird. Mitglieder der DAIHK erhalten einen Nachlass von 25 %.
Falls der Schuldner bereits im Stadium der Vorprüfung einlenkt und die Aussenstände begleicht wird nur das Erfolgshonorar fällig. Das Grundhonorar entfällt in diesem Fall.
Das Grundhonorar (s.u.) ist - bei endgültiger Übernahme der Sache - jeweils im voraus fällig.
Das Erfolgshonorar (s. u.) ist fällig bei Erreichen des Auftragszieles oder, wenn dieses in Teilen geschieht, bei Erreichen jedes Teils des Auftragszieles.
Die Honorare richten sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert.
Sofern Sie uns in Ihren Forderungsfall einschalten möchten, bitten wir um schriftliche Auftragsbestätigung. Eine Rechnung über die Vorprüfungspauschale geht Ihnen dann umgehend zu.
Gegenstandswert | Grundhonorar | Erfolgsprämie |
---|---|---|
Bis 25.000,- EUR | 1.200,- EUR | 10 % |
25.001,- EUR bis 50.000,- EUR | 2.500,- EUR | 8 % |
50.001,- EUR bis 150.000,- EUR | 4.000,- EUR | 6 % |
150.001,- EUR bis 250.000,- EUR | 6.000,- EUR | 5 % |
250.001,- EUR bis 500.000,- EUR | 10.000,- EUR | 4 |