Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen

Um Waren in Jordanien einführen zu können, müssen Sie eine Reihe von Regularien und Formalitäten beachten. Wir helfen Ihnen, damit Sie den Überblick nicht verlieren.

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Das jordanische Zollabfertigungsverfahren ist dasselbe, unabhängig von der Art der Waren und Art der Ankunft. Das Zollabfertigungsverfahren für nicht zugelassene Waren ist beispielsweise dasselbe Verfahren für gewöhnliche Waren. Der Hauptunterschied besteht in den Vorabgenehmigungen und der Einfuhrgenehmigung, die vor der Einfuhr der nicht zugelassenen Waren erteilt und genehmigt werden sollten. Für alle eingeführten Waren ist den Zollbehörden eine Zollerklärung vorzulegen, auch wenn sie von Zöllen und Steuern befreit sind. Das Abfertigungsverfahren wird in chronologischer Reihenfolge vom Zeitpunkt der Ankunftsmeldung der Sendung bis zu ihrer Übergabe an das Lager des Importeurs durchgeführt. Der Prozess ist in Blöcke unterteilt, die die Hauptaufgaben darstellen, dann wird jede Aufgabe in verschiedene Schritte unterteilt.

Bei in der EU hergestellten Produkten ist eine Legalisierung durch die jordanische Botschaft oder das jordanische Konsulat grundsätzlich erforderlich, da eine Bestätigung durch den Zoll bei der Ausfuhr nicht ausreichend ist.
Eine Vorlegalisierung von bestimmte unterlagen durch die jeweilige IHK – Industrie und Handelskammer in Deutschland ist ebenfalls erforderlich.
 

Importlizenzen

Als Importeur müssen Sie ein Anmeldeformular erstellen, bevor Ihre Waren vom Zoll abgefertigt werden. Das Meldeformular hilft dem Zoll bei der Kontrolle der Waren, die in das Land eingeführt wurden, was sich auf die Wirtschaft, die Sicherheit oder die Umwelt des Landes auswirken kann. Die Abgabe wird erhoben, um sicherzustellen, dass keine verbotenen Waren ins Land gebracht werden.
Es gibt verschiedene Arten von Meldeformularen, aber unabhängig davon, ob es sich um ein Formular handelt: Import, Export, Transit, Re-Export oder andere Arten, die erforderlichen Dokumente sind wie folgend aufgeführt und beschrieben:

  • Konnossement bzw. Bill of lading: Wird am meistens von ausgestellt von der Transportgesellschaft. Der vom Spediteur ausgestellte „Bill of Lading“ oder Luftfrachtbrief enthält die Einzelheiten der Fracht mit den Lieferbedingungen.
  • Packliste (Packaging List): wird vom Exporteur ausgestellt und ist ein Dokument das den Inhalt, die genauen Abmessungen und das genaue Gewicht jedes Pakets oder Containers angibt.
  • Rechnung (Invoice): wird vom Exporteur ausgestellt und ist das wichtigste Dokument, das der Zoll verwendet, um die Klassifizierung, den Wert und schließlich die für jede importierte Sendung geschuldeten Zollzahlungen zu ermitteln. Der Zoll kann verlangen, dass die Handelsrechnung vor der Verzollung der Fracht überprüft wird
  • Ursprungszeugnis oder Herkunftnachweis (Certificate of Origin) Ursprung des Dokuments ist die Handelskammer im Exportland. In deutschland ist es z.B. die jeweiligen IHK – Industrie und Handelskammer der Exporteur. Es ist ein wichtiges internationales Handelsdokument, das bescheinigt, dass die Waren in einer bestimmten Ausfuhrsendung vollständig in einem bestimmten Land gewonnen, produziert, hergestellt oder verarbeitet wurden.
  • Versicherung (freiwillig) wird von einem Versicherungsgesellschaft ausgestellt
  • Vorab-Genehmigungen (Pre-approvals): dieses Dokument sollte vom Importeur der Korrespondenzstelle auf der Grundlage der importierten Waren nur dann erstellt werden, wenn die importierten Waren eine Vorabgenehmigung benötigen.
  • Landwirtschafts-Zertifikat (agricultural certificate): wird vom Landwirtschaftsministerium des Exportlandes ausgestellt. Wenn es sich bei den eingeführten Waren um landwirtschaftliche Erzeugnisse handelt, muss ein landwirtschaftliches Zertifikat vorgelegt werden.
  • Gesundheitszertifikat (Health certificate): wird vom Gesundheitsministerium des Exportlandes ausgestellt. Wenn es sich bei den eingeführten Waren um essbare Artikel handelt, muss eine Gesundheitsbescheinigung vorgelegt werden.

Die Exportabwicklung erfordert die folgenden Dokumente:

Es ist immer wichtig mit dem Importeur folgendes zuvereinbaren: die Vertragsbedingungen sowie Mengen, Qualität, Verpackung, Kennzeichnungs- und Etikettierungsanforderungen, Preise, Zahlungsbedingungen, Transportmittel und Bezahlung der Sendung. Besorgen Sie alle notwendigen Dokumente, Lizenzen und Zertifikate, die für den Export erforderlich sind. Dazu gehören Gesundheitszertifikate, Normenprüfung, Veterinär- und Pflanzengesundheitszeugnisse sowie Ausfuhrlizenzen. Die erforderlichen Dokumente richten sich nach der Art des zu exportierenden Produkts sowie nach den Wünschen des Importeurs.

  • Ausfuhrgenehmigung (Export license): Eine Exportgenehmigung, die von Einrichtungen mit Vorabgenehmigungen wie dem Landwirtschaftsministerium, dem Gesundheitsministerium oder anderen Parteien erhalten wurde.
  • Ursprungszeugnis oder Herkunftnachweis (Certificate of Origin) Ursprung des Dokuments ist die Handelskammer im Exportland. Es ist ein wichtiges internationales Handelsdokument, das bescheinigt, dass die Waren in einer bestimmten Ausfuhrsendung vollständig in einem bestimmten Land gewonnen, produziert, hergestellt oder verarbeitet wurden.

Versanddokumente:

  • Versicherung: Für die Waren während des Transports ist eine Versicherungsbescheinigung erforderlich.
  • Konnossement /Luftfrachtbrief: Der von der Transportgesellschaft ausgestellte Konnossement oder Luftfrachtbrief enthält die Einzelheiten der Fracht mit den Lieferbedingungen.
  • Rechnung (Invoice): wird vom Exporteur ausgestellt und ist das wichtigste Dokument, das der Zoll verwendet, um die Klassifizierung, den Wert und schließlich die für jede importierte Sendung geschuldeten Zollzahlungen zu ermitteln. Der Zoll kann verlangen, dass die Handelsrechnung vor der Verzollung der Fracht überprüft wird.
  • Packliste (Packaging List): wird vom Exporteur ausgestellt und ist ein Dokument das den Inhalt, die genauen Abmessungen und das genaue Gewicht jedes Pakets oder Containers angibt.
  • Landwirtschafts-Zertifikat (agricultural certificate): wird vom Landwirtschaftsministerium des Exportlandes ausgestellt. Wenn es sich bei den eingeführten Waren um landwirtschaftliche Erzeugnisse handelt, muss ein landwirtschaftliches Zertifikat vorgelegt werden.
  • Gesundheitszertifikat (Health certificate): vom Gesundheitsministerium des Exportlandes ausgestellte Gesundheitsbescheinigung, wenn es sich bei den eingeführten Waren um essbare Artikel handelt, muss eine Gesundheitsbescheinigung vorgelegt werden

Zollgebühren und Tarife

Die Zolltarife basieren auf der Praxis der harmonisierten Systemkodierung.  Tariftabellen für verschiedene Produkte und Waren können auf der Website der Zollabteilung unter customs.gov.jo gefunden werden.

Das EFTA-Abkommen zwischen der Europäischen Union und Jordanien, zu dem die Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen gehören, unterzeichnete am 21. Juni 2001 das Abkommen über die Errichtung einer Freihandelszone (FHA) zwischen beiden Seiten mit dem Ziel, einen geeigneten Rahmen für die Entwicklung und Diversifizierung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichheit und der gemeinsamen Interessen zu finden. Trat am 1.9.2002 in Kraft.
Alle Anhänge und Protokolle der EFTA-Abkommen sind unter folgendem Link verfügbar: https://mit.gov.jo/Pages/viewpage?pageID=312

Für einige Produkte können zusätzliche Steuern anfallen. Eine vollständige Beschreibung dieser Waren ist auch auf der Website der Zollbehörde verfügbar. Detaillierte Listen der allgemeinen und besonderen Umsatzsteuer können auf der Website der jordanischen Einkommens- und Umsatzsteuerabteilung unter istd.gov.jo eingesehen werden.  

Gebühren und Steuern für Exporte aus Jordanien
Es gibt keine Steuern, Zölle oder Abgaben auf Exporte. Der Importeur zahlt die erforderlichen Zölle und Steuern im Bestimmungshafen. Die zu zahlenden Hafengebühren betragen 1,3% des Wertes der Sendung.