Die Entscheidung der Zentralbank zu LCs

17.02.2022

Bezugnehmend auf die Besprechung, die der stellvertretende Zentralbankgouverneur für Stabilisierung des Bankensystems, Herr Gamal Negm, am Montag, den 19.09.2022 führte, möchte die Zentralbank Folgendes unterstreichen: 

  1. Die Einzahlungen von Deviseneinnahmen der Unternehmen aus Exporten in die benachbarten Länder (Libyen, Syrien, Sudan, Palästina, Irak, Jemen) werden genehmigt. Diese Einzahlungen können zur Finanzierung von Importen verwendet werden. Die Höhe der Einzahlungen muss im Verhältnis zum regulären Geschäftsumfang der Bankkunden im Einklang mit den Exportunterlagen stehen. Der Exporteur hat eine beglaubigte Kopie der jeweiligen Zollerklärung im Sinne der Rundschreiben der Zentralbank vom 13. Mai 2015 und 20. Oktober 2015 vorzulegen. Bei Bareinzahlungen zur Finanzierung von Exporten in sonstige Länder muss Rücksprache mit der Zentralbank gehalten werden.
  2. Einhaltung der mit Erlass des Ministers für Handel und Industrie Nr. 126/2022 festgesetzten Obergrenze für Importe zum eigenen Bedarf bis zu 25.000,-- US$, und zwar einmal für alle sechs Monate. Für die Freigabe von Importen, deren Wert über 25.000,-- US$ liegt, muss das Zollformblatt 4 verwendet werden. Die hierfür einschlägige Weisung der Zentralbank Nr. 49 vom 13.02.2022 i.d.g.F ist strikt zu beachten.
  3.  Importierte Komponenten elektronischer Artikel, deren Montage in Ägypten stattfindet, unterliegen nicht der Weisung der Zentralbank Nr. 49 vom 13.02.2022. Die betreffenden Frachtunterlagen werden angenommen und die Komponenten gelten als Produktionsmittel. 
  4. Deviseneinnahmen ausländischer Unternehmen aus Importgeschäften dürfen verwendet werden, soweit die jeweilige Bank sie an- und verkaufen ohne Gewinnmarge kann. Bei der Zentralbank sind folgende Anfragen eingegangen:
    Werden Deviseneinnahmen von Schwester- und Tochterunternehmen aus Importgeschäften genauso behandelt? Denn gem. der Praxis in der Vergangenheit eine Einzelfallentscheidung erforderlich war.
    Antwort: Die Zentralbank betont, dass Deviseneinnahmen von Schwester- und Tochterunternehmen aus Importgeschäften genauso behandelt werden, wie diese von Mutterunternehmen.
    Dürfen Mutter- oder Schwesterunternehmen im Ausland ihren untergeordneten Unternehmen Darlehen mit einer Laufzeit von 1 bis 5 Jahren zur Verfügung stellen, um Importgeschäfte zu finanzieren?
    Antwort: Dagegen bestehen keine Bedenken, soweit die Laufzeit nicht unter einem Jahr liegt und die Geldmittel in die Geschäftsbücher beider Seiten eingetragen werden.
    Können Importgeschäfte mit überwiesenen Einnahmen aus Gewinnausschüttung im Ausland, aus Erhöhung des Kapitals des in Ägypten ansässigen Unternehmens durch das Mutterunternehmen oder aus sonstigen Quellen, die der Bank bekannt sind?

 

Antwort: Ja.

 

Können Importgeschäfte gegen Vorlage von Zahlungsnachweisen, aus denen  hervorgeht, dass der gesamte Preis der Ware an den Exporteur in voller Höhe ausgezahlt worden ist, getätigt werden?

 

Antwort: Ja, dies gilt allerdings nur für Geschäfte, die bis 19.09.2022 (Dienstschluss) geschlossen worden sind. Folgende Unterlagen müssen aber vorgelegt werden:

 

  • detaillierte Darstellung des jeweiligen Geschäfts durch die Ausgangsbank; diese wird an die hiesige Bank übersandt.
  • Bestätigung, dass der gesamte Kaufpreis gezahlt worden ist.
  • Zahlungsunterlagen, die direkt an hiesigen Geschäftspartner gehen, müssen den Vermerk „Kaufpreis der Ware ist in voller Höhe gezahlt worden“ aufweisen. Dies aber gilt bis 19.09.2022 und muss über das ACI-System Cargo x abgewickelt werden.

Können Importgeschäfte durch Deviseneinnahmen auf Geschäftskonten der Unternehmen bei hiesigen Banken finanziert werden?
Antwort: ja, allerdings nur bis 19.09.2022

Können Importgeschäfte durch Deviseneinnahmen auf Geschäftskonten von Gesellschaftern, Aktionären, Mutter- oder Schwesterunternehmen bzw. Tochterunternehmen bei hiesigen Banken finanziert werden?

Antwort: ja, allerdings nur bis 19.09.2022; die hiesige Bank kann die Devisennahmen ankaufen und ohne Gewinnmarge weiter verkaufen.

Können künftig Importgeschäfte durch Deviseneinnahmen auf Geschäftskonten von Gesellschaftern, Aktionären, Mutter- oder Schwesterunternehmen bzw. Tochterunternehmen bei hiesigen Banken finanziert werden?

Antwort: nicht mehr.
Die Zentralbank vernahm, dass einige Banken Deviseneinzahlungen von natürlichen Personen zugunsten von ägyptischen Unternehmen akzeptieren. Die Zentralbank betont, dass dies nicht zulässig und rechtwidrig ist.


Häufig gestellte Fragen:

  1. Was ist unter Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen und deren Tochtergesellschaften zu verstehen?
    Tochtergesellschaften sind ägyptische Unternehmen, die mit ausländischen Unternehmen im Ausland verbunden sind und bei denen der Anteil des ausländischen Partners mehr als 50 % beträgt, unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Beteiligungen handelt.
     
  2. Was die Befreiung von Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen und ihrer Tochtergesellschaften betrifft, wie sieht der Anwendungsbereich aus, wenn es sich bei der Muttergesellschaft um ein ausländisches Unternehmen und bei der Tochtergesellschaft um eine ägyptische Aktiengesellschaft handelt, und wie werden diese ausländischen Unternehmen klassifiziert?
    Die Ausnahme beschränkt sich auf den Umfang der Einfuhren von der Muttergesellschaft und ihren Konzernen sowie auf die Geschäfte von Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen und von Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen.  
     
  3. In dem Fall, dass die ausländische Gruppe weniger als 51 % besitzt, aber die Kontrolle über das ägyptische Unternehmen hat, würde die Befreiung für sie gelten. 
    Nein, dann müssen sie ausschließlich Akkreditive verwenden.
     
  4. Was ist mit den Unternehmen, die speziell für die Einfuhr von der Muttergesellschaft im Namen ausländischer Unternehmen, die auf dem lokalen Markt tätig sind, gegründet wurden, wobei diese Unternehmen der tatsächlichen Kontrolle durch ausländische Unternehmen unterliegen?
    Wenn die Beteiligung mehr als 50 % beträgt, sind sie von der Entscheidung ausgenommen.  
     
  5. Zählen die bevollmächtigten Vertreter von Unternehmen wie z. B. " Autohändler" zu den befreiten Unternehmen?
    Nein, sie müssten nur Akkreditive verwenden.  
     
  6. Sind ausländische Unternehmen, die über Zollabfertigungsunternehmen oder Vermittler einführen, von der Steuer befreit, wenn die Dokumente auf den Namen des ausländischen Unternehmens laufen, der Vermittler aber die Einfuhrkarte verwendet, um ein Formular (4) auszufüllen?
    Da die Dokumente auf den Namen des ausländischen Unternehmens laufen und die Einfuhr nur von der Muttergesellschaft und ihren Konzernen getätigt wird, fällt die Einfuhr in den Rahmen der Ausnahmeregelung für ausländische Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften und kann durch Barzahlung gegen Dokumente abgewickelt werden.  
     
  7. Wenn eine Schwester-/Muttergesellschaft aus mehreren Ländern importiert und Dokumente an ihre Tochtergesellschaften in mehreren Ländern weiterleitet, muss sie dann ein Akkreditiv für die Schwester-/Muttergesellschaft eröffnen?
    Die Ausnahme gilt für Tochtergesellschaften, d. h. ägyptische Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen im Ausland, an denen der ausländische Partner direkt oder indirekt zu mehr als 50 % beteiligt ist, und die nur von der Muttergesellschaft und ihren Gruppen importieren.
     
  8. Was die Unternehmen betrifft, die im Rahmen des Freizonen-Systems arbeiten und ihre Einfuhrvorgänge durch direkte Überweisungen abwickeln, ohne das Formblatt 4 ausstellen zu müssen, werden diese Geschäfte wie üblich abgewickelt, oder sind sie auch mit Dokumentenakkreditiven verbunden?
  9. Wenn Freizonenunternehmen zu ihren Gunsten importieren (Import von außerhalb Ägyptens), gelten die Vorschriften in diesem Fall?
     Alle Einfuhren oder Käufe für den lokalen Markt aus Freizonen in EGP oder Fremdwährungen erfolgen über Dokumentenakkreditive. - Für die Transaktionen in den Freizonen außerhalb der Freizonen gelten die bereits vor dem Erlass des Beschlusses festgelegten regulären Maßnahmen.
     
  10. Benötigt ein Schwesterunternehmen eines Freizonenunternehmens, das nicht in einer Freizone ansässig ist, ein Akkreditiv, wenn es von dort importiert?
    Die Transaktion wird nur über Dokumentenakkreditive abgewickelt.
     
  11. Ist es zulässig, weiterhin Bargeld gegen Dokumente von Unternehmen anzunehmen, die privater Natur sind oder die kein Formular 4 ausstellen (z. B. Erdölunternehmen / Unternehmen in Freizonen / Sonderwirtschaftszonen)?
    Die Transaktion wird nur über Dokumentenakkreditive abgewickelt. Mit Ausnahme des Grenzhandels.
     
  12. In den Häfen (insbesondere in China) liegen Waren gestapelt, und die Verschiffung erfolgt aufgrund des Mangels an Containern nach und nach, und die Dokumente werden erst nach dem Datum der Ausstellung des Anweisungsformulars (4) entgegengenommen.
    Die ägyptische Zentralbank muss über die Einzelheiten jedes einzelnen Falles informiert werden.  
     
  13.  Was geschieht, wenn der Kunde vor Erlass des Bescheids eine Vorauszahlung in bar gegen Dokumente ganz oder teilweise geleistet hat vor Erlass der Entscheidung geleistet hat, die Waren aber noch nicht versandt wurden oder erst nach Erlass der Entscheidung versandt werden?
    Wenn die Anzahlung vor der Erteilung des Beschlusses 100 % beträgt, kann die Einfuhr durch Barzahlung gegen Dokumente gemäß dem Antrag des Kunden abgeschlossen werden (tatsächliche Umsetzung ab 22.02.2022). Wenn die Anzahlung eine Teilzahlung ist und vor der Erteilung des Beschlusses getätigt wurde, wird die Einfuhr durch Eröffnung eines Akkreditivs mit dem Restbetrag abgeschlossen und die Dokumente haben ihren vollen Wert. (Beispiel: 20% Anzahlung geleistet, Akkreditiv wird mit 80% eröffnet und die Versanddokumente müssen im vollen Wert des Einfuhrvorgangs eingehen)  
     
  14. Wenn ein Kunde um die Überweisung von Vorauszahlungen bittet und gleichzeitig zusagt, zu einem späteren Zeitpunkt ein Akkreditiv zu eröffnen, ist dies dann mit den erteilten Anweisungen vereinbar oder nicht?
    Die Einfuhrvorgänge werden durch Dokumentenakkreditive abgewickelt, und die Überweisung von Vorauszahlungen erfolgt im Einklang mit den bisherigen Geschäftsmethoden des Kunden, die bereits vor Erlass der Entscheidung festgelegt wurden.
     
  15.  Gilt die Entscheidung für Unternehmen, die mit dem Verfahren der Zollrückvergütung einführen / Drawback?
    Freigestellte Dokumente und Versandpapiere werden akzeptiert. 
     
  16. Werden die Avalize-Inkassodokumente der Bank wie Akkreditive behandelt, insbesondere weil die Inkassodokumente den gleichen Umfang haben wie die allgemeine Verpflichtung?
    Avalized-Inkassodokumente werden nicht als Akkreditive behandelt und Letters of Credit sollten eröffnet werden.
     
  17. Sind staatliche Stellen von der Beschlussfassung vom 13. Februar 2022 ausgeschlossen?
    Nein, sie brauchen auch Akkreditive.
     
  18. Einige Kunden sind über die Importvorgänge registriert im CargoX-System informiert worden. Benötigen Sie keine Akkreditive?
    Die Ägyptische Zentralbank sollte über die Einzelheiten jedes Fall individuell informiert werden.
     
  19. Wie ist der Sachstand bei den Waren, die nach Erlass der Entscheidungen verschifft wurden bzw. werden, und bei den Waren in den Häfen?
    Erfolgt der Versand vor dem 22. Februar 2022, werden die Dokumente akzeptiert und die Einfuhr wird über die Inkassodokumente abgewickelt. Erfolgt der Versand jedoch nach dem 22. Februar 2022, müssen der Zentralbank die Einzelheiten für jeden einzelnen Fall mitgeteilt werden.
     
  20. Ist es zulässig, Unternehmen auszuschließen, die juristischen Personen gehören, die von Ägyptern im Ausland gegründet wurden?
    Nein, das ist es nicht. Es werden nur Akkreditive akzeptiert.
     
  21. Welchen Status haben nichtgewerbliche Transferleistungen wie z.B. Versandkosten, Versicherungen, Software?
    Es wird durch direkte Überweisungen abgewickelt, da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht als Akkreditiv durchgeführt werden können.
     
  22. Fällt Luftfracht unter die Definition von Kurier-/Expresssendungen?
    Luftpost ist nicht zwangsläufig eine Expresssendung.
     
  23. Ist eine GmbH, die mit dem Ziel gegründet wurde, für ein in Ägypten gegründetes ausländisches Unternehmen tierärztliche Impfstoffe einzuführen, berechtigt auf der Grundlage von Dokumenten mit Gebühren anstelle von Dokumentenakkreditiven zu handeln, da das Investitionsgesetz Unternehmen mit mehr als 51 % nicht-ägyptischem Eigentum nicht erlaubt, eine Einfuhrkarte auszustellen? Welchen Platz nehmen menschliche Hornhäute in der Entscheidung ein?
    A: Impfstoffe, Seren und menschliche Augenhornhäute sind ausgeschlossen.
     
  24. Gilt die Entscheidung auch für den Fall, dass ein zertifizierter Vertreter eines ausländischen Unternehmens in Ägypten im Rahmen der Garantie für die von diesem ausländischen Unternehmen eingeführte Fracht einen Frachtersatz beantragt?
    A: Ausgeschlossen und die Versanddokumente werden akzeptiert.
     
  25. Welchen Status haben importierende Unternehmen (Handel/Industrie) mit einer Rechtsform (ägyptische Aktiengesellschaft), die Alleinvertriebsverträge oder Franchisevereinbarungen für ausländische Unternehmen besitzen? Ist es möglich, weiterhin das Dokumenteninkasso zu nutzen?
    Nein, sie brauchen auch Akkreditive.
     
  26. Elektronische Waren, die in der ARE zusammengebaut werden, bestehen aus einem Teil aus lokaler Fertigung und einem Teil aus importierter ausländischer Fertigung. Die Transaktion erfolgt meist durch Abholdokumente, die auf dem Grundsatz von Treu und Glauben zwischen den beiden Parteien beruhen.
    A: Die Transaktion erfolgt ausschließlich über Dokumentenakkreditive.