Mohanad Salah El din
AHK – Regional Manager Regional Office for Lebanon & Jordan
(+202) 3333 8499 mohanad.salaheldin@ahk-mena.comMehr als 83% der importierten Güter unterliegen Zollabgaben von bis zu 5%. Das Zollverfahren unterscheidet sich je nach Herkunftsland und Ware. Zusätzliche Abgaben werden beispielsweise fällig für Textilien, alkoholische Getränke und Kraftfahrzeuge. Auf der Homepage der libanesischen Zollbehörde gibt es eine Datenbank, in der Einfuhrzölle nach Tarifnummern aufgeführt sind.
In der Regel sind europäische Waren im Rahmen des Assoziationsabkommens und der europäischen Freihandelsorganisation von Zollabgaben befreit, es gibt jedoch auch hier Ausnahmen.
Seit 1997 findet das System eines einzigen administrativen Dokuments (SAD) für Importdeklarierungen Anwendung. Dies bedeutet, ein einziges, einheitliches Formular, die „Single Customs Declaration“ ist ausreichend für die Zollerklärung.
Bei in der EU hergestellten Produkten ist eine Legalisierung durch die libanesische Botschaft oder das libanesische Konsulat grundsätzlich erforderlich, da eine Bestätigung durch den Zoll bei der Ausfuhr nicht ausreichend ist.
Eine Vorlegalisierung von bestimmte unterlagen durch die jeweilige IHK – Industrie und Handelskammer in Deutschland ist ebenfalls erforderlich.
Um Produkte in den Libanon zu importieren werden folgende Dokumente im Original benötigt:
Die Exportabwicklung erfordert die folgenden Dokumente:
Je nach Art der exportierten Ware können auch eine Reihe weiterer Dokumente erforderlich sein, darunter Ausfuhrgenehmigungen, Konformitätsbescheinigungen und Ausfuhrbescheinigungen zur Qualitätsprüfung für alle Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs sowie landwirtschaftliche Gesundheitsbescheinigungen.
Für weitere Informationen über die anderen Dokumente oder die von den anderen Behörden geforderten Verfahren wie die Verbotsmaßnahmen, die Einfuhrgenehmigung, die Lizenzen und alle anderen Bedingungen ist es notwendig auf das "Restrictions and Prohibitions-Circular 1" zu verweisen, das auf der Website des libanesischen Zollbehörde zugänglich ist.
Weniger als 1% der importierten Produkte unterliegen Handelsbeschränkungen (Lizenz-, technische, medizinische oder phytosanitäre Zertifikate...), die mit nichttarifären Handelshemmnissen vergleichbar sein können. Die Einfuhr einiger Produkte, wie z.B. Waffen, ist im Libanon verboten, auch wenn sie sich nur im Transit befinden. Alle diese Beschränkungen können auf der libanesischen Zollbehörde Website eingesehen werden.
Die Zollgebühren werden auf die meisten Einfuhren erhoben, die unterschiedliche Sätze haben und zwischen 0% und 70% liegen. Die Zolltarife auf alle Industriegüter, Tabak und die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse liegen zwischen 0% und 5%.
Ausnahmen:
Die folgenden Waren und Aktivitäten profitieren von einem Status der Zollstundung:
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